A
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 24 Jahre
    • 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
  • Was darf gefahren werden:
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
    • Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre)
    • Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
  • Ausbildungsumfang:
    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
    • 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • keine Sonderfahrten
A1
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 16 Jahre
  • Was darf gefahren werden:
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
    • Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
    • Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
    • Die Klasse AM wird mit erteilt
    • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
  • Ausbildungsumfang:
    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
A2
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 18 Jahre
  • Was darf gefahren werden:
    • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
    • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
    • Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
    • Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
  • Ausbildungsumfang:
    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
    • Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
  • Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
    • 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • Keine Sonderfahrten
AM
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 15 Jahre
  • Was darf gefahren werden:
    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
    • Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
    • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben
  • Ausbildungsumfang:
    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • Keine Sonderfahrten
MOFA
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 15 Jahre
  • Was darf gefahren werden:
    • Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum
  • Ausbildungsumfang:
    • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
    • 90 Minuten Fahrausbildung
    • Theorieprüfung
    • keine praktische Prüfung
B196
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 25 Jahre
    • 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Was darf gefahren werden:
    • Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
    • Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
    • Keine Prüfung notwendig
  • Ausbildungsumfang:
    • 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht á 90 Minuten
    • Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung á 90 Minuten
  • Wichtig:
    • Die Klasse B196 gilt NUR innerhalb Deutschlands
    • Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein prüfungsfreier Aufstieg möglich
B
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 18 Jahre
    • Oder 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
  • Was darf gefahren werden:
    • Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
    • Für maximal 8 Personen ausgelegt (plus Fahrer)
    • Anhänger:
      • Bis 750 kg zG
      • Über 750 kg zG, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
    • Die Klassen AM und L werden mit erteilt
  • Ausbildungsumfang:
    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandschulung
    • 4 Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden á 45 Minuten bei Dämmerung / Dunkelheit
B197 (Schaltkompetenz)
Führerscheinklasse B Voraussetzungen
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
  • Was darf gefahren werden:
    • Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen A1, A2 und A)
    • Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
    • Anhänger bis 750 kg zG oder
    • Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
    • Klassen AM und L werden mit erteilt
  • Ausbildungsumfang:
    • 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
      (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden)
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
    • Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
    • 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
    • 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)
    • Mindestens 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf Schaltgetriebe-Fahrzeug
    • 15-minütige Testfahrt inner- und außerorts
    • Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer
    • Praktische Prüfung kann auf Automatikfahrzeug absolviert werden
B78 (Automatik)
Führerscheinklasse B (Automatik) Voraussetzungen
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter: 18 Jahre
    • Bei begleitetem Fahren (BF17): ab 17 Jahren
  • Was darf gefahren werden:
    • KEINE Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe
    • Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (ausgenommen Klassen AM, A1, A2 und A)
    • Für maximal 8 Personen (plus Fahrer) ausgelegt und gebaut
    • Anhänger bis 750 kg zG
    • Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination max. 3.500 kg zG nicht überschreitet
  • Ausbildungsumfang:
    • 12 Doppelstunden Grundstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
      (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse: nur 6 Stunden)
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Theorieunterricht à 90 Minuten
    • Variable Anzahl praktischer Übungsstunden je nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden Überland (à 45 Minuten)
    • 4 Fahrstunden Autobahn (à 45 Minuten)
    • 3 Fahrstunden Dämmerung/Dunkelheit (à 45 Minuten)
BE (großer Anhänger)
  • Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM
  • Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
  • Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden
  • Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung
C
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 21 Jahre
    • 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    • Vorbesitz Klasse B
  • Was darf gefahren werden:
    • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) über 3.500 kg zG
    • Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
    • Anhängerregelung: zG bis max. 750 kg
    • Die Klasse C1 wird miterteilt
  • Ausbildungsumfang:
    • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
C1
Führerscheinklasse C1
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 18 Jahre
    • Vorbesitz der Klasse B
  • Was darf gefahren werden:
    • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) über 3.500 kg bis 7.500 kg
    • Anhängerregelung: zG nicht über 750 kg
    • Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
  • Ausbildungsumfang:
    • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
    • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
CE
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 21 Jahre
    • 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    • Vorbesitz Klasse C
  • Was darf gefahren werden:
    • Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zG
    • Anhängerregelung: Das zulässige Gesamtgewicht darf über 750 kg sein.
    • Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt, bei Vorbesitz D auch DE
  • Ausbildungsumfang:
    • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C auf CE:
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)
C1E
Führerscheinklasse C1E
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 18 Jahre
    • Vorbesitz Klasse C1
  • Was darf gefahren werden:
    • Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zG
    • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zG
    • Die zulässige Gesamtmasse beträgt in beiden Fällen 12.000 kg
    • Die Klasse BE wird miterteilt, bei Vorbesitz D1 auch D1E
  • Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E:
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
    • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
  • Praktische Ausbildung bei C1/ C1E zusammen:
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (1 Solo, 3 Zug)
    • 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 1 Zug)
    • 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 2 Zug)
    • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
D1
Führerscheininformationen
  • Voraussetzungen
    • Mindestalter 21 Jahre
  • Was darf gefahren werden
    • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres Krafträder der Klasse A2
    • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres Krafträder ohne jegliche Beschränkung
    • Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (Schlüsselzahl „80“!)
    • Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
  • Ausbildungsumfang
    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
D
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 24 Jahre
    • 20 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    • Vorbesitz Klasse B
  • Was darf gefahren werden:
    • Kraftomnibusse, zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
    • Es darf ein Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von 750 kg gezogen werden
    • Klasse D1 wird miterteilt
  • Ausbildungsumfang:
    • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
    • 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
  • Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
    • 45 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
    • 22 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 14 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
    • 33 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
    • 12 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
    • 14 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
    • 16 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 6 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
    • 7 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
    • 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Praktische Ausbildung bei Vorbesitz D1:
    • 20 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
D1E
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 21 Jahre
    • 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    • Vorbesitz Klasse D1
  • Was darf gefahren werden:
    • Kraftomnibusse der Klasse D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
    • Klasse BE wird miterteilt
  • Ausbildungsumfang:
    • Nur praktische Ausbildung und Prüfung
    • 4 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
DE
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 21 Jahre
    • 20 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    • Vorbesitz Klasse D
  • Was darf gefahren werden:
    • Kraftomnibusse der Klasse D mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
    • Die Klassen D1E und BE werden miterteilt
  • Ausbildungsumfang:
    • Nur praktische Ausbildung und Prüfung
    • 4 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
    • 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
    • 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
  • Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
L
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 16 Jahre
  • Was darf gefahren werden:
    • Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h
    • Werden Anhänger mitgeführt, darf max. 25 km/h gefahren werden
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
    • Selbstfahrende Futtermischwagen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
    • Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
  • Ausbildungsumfang:
    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
T
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 16 Jahre
  • Was darf gefahren werden:
    • Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 60 km/h für Inhaber ab 18 Jahre, auch mit Anhänger
    • Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h für unter 18jährige, auch mit Anhänger
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
    • Selbstfahrende Futtermischwagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
    • Die Klassen AM und L werden miterteilt
  • Ausbildungsumfang:
    • 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
    • 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
    • Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten

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